des Hundesalons „ Chico Hundeatelier“
Inhaberin Corinna Kartje, Mennrathhött 12, 41179 Mönchengladbach
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und
Verträge von „Chico Hundeatelier“ im Zusammenhang mit
Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen an Hunden.
Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Abweichende
allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn dies von
„Chico Hundeatelier“ ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden
vertraulich und im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.
2. Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen
1. Alle Pflegebehandlungen an Hunden werden nach Maßgabe dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen
Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
2. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen Qualität die
Erhaltung der Gesundheit des Hundes unter ständiger Beachtung des
Tierschutzes.
Das vorübergehende Amputieren der Vibrissen (Tasthaare) ist laut
Tierschutzgesetz (§6 dt. TierSchG) verboten. Die Einzig mögliche
Ausnahme ist das Kürzen nach tierärztlicher Indikation (§6 Abs. 1 Nr. a
TierSchG). Darunter fallen zum Beispiel extreme Verfilzungen. Der
Hundehalter wird vom „Chico Hundeatelier“ darüber aufgeklärt und
akzeptiert dieses Vorgehen.
3. Das „Chico Hundeatelier“ behält sich das Recht vor, wahlweise
Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungsausführung gemäß
dem Auftrag des Kunden liegt im pflichtgemäßen Ermessen vom
Hundesalon.
4. Das „ Chico Hundeatelier“ vereinbart mit seinen Kunden Termine zur
Durchführung der Aufträge. Soweit der Kunde verhindert ist und einen
vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, ist er gehalten,
mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit
dieser Termin neu vergeben werden kann.
Ansonsten wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
Diese Ausfallgebühr ist sofort fällig und vor einer Neuvergabe eines
Termines per Banküberweisung oder Bar zu zahlen.
Bei einer Verspätungszeit des Kunden ab 15 Minuten behält sich das
"Chico Hundeatelier" vor diesen abzusagen.
Es wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 20% des vorher vereinbarten
Preises in Euro erhoben.
3. Preise und Bezahlung
1. Der Preis richtet sich grundsätzlich nach dem Pflegezustand des
Hundes und bezieht sich auf gepflegte, filzfreie Hunde und nach der
angegebenen Rasse. Der Preis wird mit dem Kunden vor der
Pflegebehandlung individuell besprochen.
2. Zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragenden
Leistungen gehören insbesondere: Entfilzen des Hundes, dazu ggf.
erforderliche Pflegeprodukte oder auch eine Parasitenbehandlung. Das
„Chico Hundeatelier“ ist berechtigt, nennenswerte Zeitverzögerungen
durch Unruhe des Hundes als Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
3. Sofern zwischen dem Kunden und dem Chico Hundeatelier nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Bezahlung des
Auftrags bei Abholung des Hundes unverzüglich und in bar fällig. Eine
Pflegebehandlung auf Rechnung wird grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Haftung
1. Der Hundehalter versichert mit seiner Beauftragung, dass es mit dem
zu betreuenden Hund bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die bei
einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
2. Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass der Hund
haftpflichtversichert ist.
3. Sollte der Hund im Zeitraum der Behandlung erkranken oder sich
verletzen, wird primär versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt
einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich „Chico
Hundeatelier“im Sinne des Hundes vor, einen anderen Tierarzt oder eine
Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich
vom Kunden zu tragen.
4. Für Schäden oder Krankheiten, die der Hund während der
Behandlungszeit erleidet, sei es in An- oder Abwesenheit des Kunden,
wird das „Chico Hundeatelier“ nicht haftbar gemacht, es sei denn, das
„Chico Hundeatelier“ hat die Schäden oder Krankheiten selbst vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung vom „Chico Hundeatelier“
wird insoweit ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Im Falle einer bewiesenen Haftung des „Chico Hundeatelier“
haftet der Hundesalon im Rahmen einer bestehenden Betriebs-
Haftpflichtversicherung.
5. Das „Chico Hundeatelier“ haftet nicht, wenn Schäden durch höhere
Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen der Hund während
der Behandlungszeit entflieht und hieraus ein Schaden entsteht. Ferner
entfällt die Haftung von des „Chico Hundeatelier“ in den Fällen, in denen
durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden
entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe
des Hundes dieser während der Behandlung trotz der diesbezüglichen
Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
6. Der Hund ist vom Kunden unmittelbar nach der Behandlung auf
etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich
korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht
anerkannt werden.
7. Liegt ein von dem Chico Hundeatelier zu vertretender Mangel vor,
der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Chico Hundeatelier
zu zwei Nachbesserungen nach entsprechender
Terminvereinbarung berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc.
vom Kunden geltend gemacht werden können.
5. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im
Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden,
ist ausschließlicher Gerichtsstand Amtsgericht Mönchengladbach.