Herzlich Willkommen

des Hundesalons „ Chico Hundeatelier“

Inhaberin Corinna Kartje, Mennrathhött 12, 41179 Mönchengladbach

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und

Verträge von „Chico Hundeatelier“ im Zusammenhang mit

Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen an Hunden.

Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Abweichende

allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn dies von

„Chico Hundeatelier“ ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.

Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden

vertraulich und im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.

 

2. Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen

 

1. Alle Pflegebehandlungen an Hunden werden nach Maßgabe dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen

Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.

 

2. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen Qualität die

Erhaltung der Gesundheit des Hundes unter ständiger Beachtung des

Tierschutzes.

 

Das vorübergehende Amputieren der Vibrissen (Tasthaare) ist laut

Tierschutzgesetz (§6 dt. TierSchG) verboten. Die Einzig mögliche

Ausnahme ist das Kürzen nach tierärztlicher Indikation (§6 Abs. 1 Nr. a

TierSchG). Darunter fallen zum Beispiel extreme Verfilzungen. Der

Hundehalter wird vom „Chico Hundeatelier“ darüber aufgeklärt und

akzeptiert dieses Vorgehen.

 

3. Das „Chico Hundeatelier“ behält sich das Recht vor, wahlweise

Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungsausführung gemäß

dem Auftrag des Kunden liegt im pflichtgemäßen Ermessen vom

Hundesalon.

 

4. Das „ Chico Hundeatelier“ vereinbart mit seinen Kunden Termine zur

Durchführung der Aufträge. Soweit der Kunde verhindert ist und einen

vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, ist er gehalten,

mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit

dieser Termin neu vergeben werden kann.

Ansonsten wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

Diese Ausfallgebühr ist sofort fällig und vor einer Neuvergabe eines

Termines per Banküberweisung oder Bar zu zahlen.

Bei einer Verspätungszeit des Kunden ab 15 Minuten behält sich das

"Chico Hundeatelier" vor diesen abzusagen.

Es wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 20% des vorher vereinbarten

Preises in Euro erhoben.

 

3. Preise und Bezahlung

1. Der Preis richtet sich grundsätzlich nach dem Pflegezustand des

Hundes und bezieht sich auf gepflegte, filzfreie Hunde und nach der

angegebenen Rasse. Der Preis wird mit dem Kunden vor der

Pflegebehandlung individuell besprochen.

 

2. Zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragenden

Leistungen gehören insbesondere: Entfilzen des Hundes, dazu ggf.

erforderliche Pflegeprodukte oder auch eine Parasitenbehandlung. Das

„Chico Hundeatelier“ ist berechtigt, nennenswerte Zeitverzögerungen

durch Unruhe des Hundes als Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

 

3. Sofern zwischen dem Kunden und dem Chico Hundeatelier nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Bezahlung des

Auftrags bei Abholung des Hundes unverzüglich und in bar fällig. Eine

Pflegebehandlung auf Rechnung wird grundsätzlich ausgeschlossen.

 

4. Haftung

1. Der Hundehalter versichert mit seiner Beauftragung, dass es mit dem

zu betreuenden Hund bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die bei

einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

 

2. Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass der Hund

haftpflichtversichert ist.

 

3. Sollte der Hund im Zeitraum der Behandlung erkranken oder sich

verletzen, wird primär versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt

einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich „Chico

Hundeatelier“im Sinne des Hundes vor, einen anderen Tierarzt oder eine

Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich

vom Kunden zu tragen.

 

4. Für Schäden oder Krankheiten, die der Hund während der

Behandlungszeit erleidet, sei es in An- oder Abwesenheit des Kunden,

wird das „Chico Hundeatelier“ nicht haftbar gemacht, es sei denn, das

„Chico Hundeatelier“ hat die Schäden oder Krankheiten selbst vorsätzlich

oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung vom „Chico Hundeatelier“

wird insoweit ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

beschränkt. Im Falle einer bewiesenen Haftung des „Chico Hundeatelier“

haftet der Hundesalon im Rahmen einer bestehenden Betriebs-

Haftpflichtversicherung.

 

5. Das „Chico Hundeatelier“ haftet nicht, wenn Schäden durch höhere

Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen der Hund während

der Behandlungszeit entflieht und hieraus ein Schaden entsteht. Ferner

entfällt die Haftung von des „Chico Hundeatelier“ in den Fällen, in denen

durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden

entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe

des Hundes dieser während der Behandlung trotz der diesbezüglichen

Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

 

6. Der Hund ist vom Kunden unmittelbar nach der Behandlung auf

etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich

korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht

anerkannt werden.

7. Liegt ein von dem Chico Hundeatelier zu vertretender Mangel vor,

der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Chico Hundeatelier
zu zwei Nachbesserungen nach entsprechender

Terminvereinbarung berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc.

vom Kunden geltend gemacht werden können.

 

5. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im

Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden,

ist ausschließlicher Gerichtsstand Amtsgericht Mönchengladbach.